Online in wenigen schritten
Das Abmelden kann serhr einfach und in wenigen schritten selber durchgeführet werden. Man benötigt lediglich seine Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen vom jeweiligem Fahrzeug. Auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein sind bestimmte
Felder mit Sicherheidsiegel die einfach freigelegt werden müssen und schon kann der Vorgang erledigt werden.
Sehr einfach zu handhaben
Bei der Kfz-Zulassugsstelle kann ein Fahrzeug auch online in nur wenigen Minuten abgemeldet werden. Somit wird durch das Hauptzollamt auch gleich die Kfz-Steuer taggenau abgerechnet. Auch die Kfz-Versicherung wir ab dem Tag der Abmeldung
abgerechnet. Es ist möglich das man noch Beiträge rückerstattet bekommt.
Hauptzollamt & Kfz-Versicherung
Zwei wichtige Punkte die ein Fahrzeugbesitzer bei seinem Fahrzeug beachten muss ist die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung.
Das Hautpzollamt für die Kfz-Steuer
Das Hauptzollamt ist eine Behörde in Deutschland, die für verschiedene Aufgaben im Bereich der Zoll- und Steuerverwaltung zuständig ist. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer.
Die Kfz-Steuer wird in Deutschland für alle zugelassenen Kraftfahrzeuge erhoben. Sie dient der Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln, der Straßeninfrastruktur sowie dem Umweltschutz. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs, dem Hubraum und dem Alter.
Das Hauptzollamt ist für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig. Dabei prüft es, ob die Steuer ordnungsgemäß entrichtet wurde und überwacht die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften. Bei Verstößen kann es zu Bußgeldern oder sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen.
Um die Kfz-Steuer zu entrichten, muss der Fahrzeughalter eine Steuermarke erwerben und anbringen. Die Steuermarke ist ein Aufkleber, der auf dem hinteren Kennzeichen angebracht wird und die ordnungsgemäße Entrichtung der Kfz-Steuer nachweist.
Zusätzlich zur Steuermarke muss der Fahrzeughalter eine jährliche Steuererklärung abgeben. In dieser gibt er unter anderem den aktuellen Kilometerstand sowie Änderungen am Fahrzeug an. Auf Basis dieser Angaben wird die Kfz-Steuer neu berechnet.
Das Hauptzollamt rechnet taggenau mit der Kfz-Steuer für das abgemeldete Fahrzeug ab und zahlt gegebenenfalls noch Beiträge an den ehemaligen Halter zurück.